Stillblüten 26 - 28

Solange ein Angeklagter/dringend Tatverdächtiger nicht verurteilt ist, gilt er als "mutmaßlicher Täter". Natürlich: Besondere Sorgfalt ist gerade bei Polizeimeldungen und Gerichtsberichterstattung notwendig, aber in dieser Meldung der Polizei Darmstadt vom 11.11. 2003 wurde die Vorsicht wohl übertrieben:
"Auf Grund der Auffindesituatin musste von einem Verbrechen ausgegangen werden. Die [bei Östrich-Winkel im Rhein entdeckte, tote; Zus. d. Verf.] Frau steckte verschnürt in einem schwarzen Reiseledersack, der mit einem Tauchergürtel zusammengehalten wurde und mit Bleigewichten beschwert war."
Hier mußte man ja nun nicht mehr nur von irgendetwas a u s g e h e n. Bei einer Leiche, die s o aufgefunden wurde, kann doch nur ein
Verbrechen vorliegen: Wer könnte sich schon umbringen, sich selbst dann verschnüren und in einem Fluß versnken?

Manchmal kommt es nicht auf die richtigen Worte an, sondern auch darauf, daß sie an der richtigen Stelle stehen:
"Gefangene brachte Baby in Handschellen zur Welt"
meldete dpa am 10. Februar 2004. Aber bestimmt hatte ja das Baby keine Handschellen an. Also hätte es - wenngleich unschöner, aber richtiger - heißen müssen: "Gefangene in Handschellen brachte Baby zur Welt" oder "Mutter trug Handschellen bei Geburt ihres Kindes".

Und hier - "nur" vom Inhalt her zum Schmunzeln - eine absolut gelungene Überschrift, wiederum eine dpa-Meldung (5. November 2003):
"Generalbundesanwalt Nehm erhebt Anklage gegen Dorfrichter Adam
Karlsruhe (dpa) - Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen den
Dorfrichter Adam aus dem Theaterstück "Der zerbrochene Krug" erhoben. Am 5. Dezember wird dem Protagonisten der Komödie von Heinrich von Kleist am Bundesgerichtshof der Prozess gmacht. Das Badische Staatstheater Karlsruhe stellt die Schauspieler für die Theaterfiguren. Der BGH liefert mit Nehm und dem Vorsitzenden Richter Eike Ullmann das Justizpersonal. Die Verteidigung übernimmt Rechtsanwalt Hermann Heil. ... Richter Adam hat einiges auf dem Kerbholz. Möglich ist eine Verurteilung unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Korruption, sexueller Nötigung und Erpressung."